Über Pflegekinder

Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Sie haben das Recht auf Bildung, auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Fürsorge, Partizipation, Meinungsäußerung und auf den Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt. Diese Rechte sind festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat.

Doch nicht alle Kinder haben das Glück, ihren Rechten und Bedürfnissen entsprechend aufzuwachsen.

Pflegekinder kommen meist aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende, schützende Eltern nicht gerecht werden. Pflegekinder sind entsprechend keine Scheidungskinder, bei denen das Familienproblem die Paarebene der Eltern betrifft. Kinder müssen ihre Familien verlassen, weil die Eltern ihre elementarsten Grundbedürfnisse nicht erkennen. Die überwiegende Mehrzahl der Pflegekinder sind Kinder, die Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erfahren haben. Diese Erfahrungen haben Auswirkungen auf das Befinden des Kindes.

Schicksale sind individuell – Lösungen auch: Wenn Kinder befristet oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist es eine Chance für sie, in einer anderen Familie zu leben. Pflegefamilien bieten Kindern die bestmögliche Lösung.