26.09.2023
Parlamentarischer Abend "Pflegekinder und Pflegefamilien" mit Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch

Am 04. Oktober 2023 (18:30 Uhr) lädt die „Allianz für Pflegekinder“ (www.pflegekind.org) zu einem Parlamentarischen Abend mit der Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch ein. Sie ist selbst Pflegemutter und hat sich dieses familienpolitische Thema zu ihrer besonderen politischen und auch persönlichen Aufgabe gemacht.

VOR-ORT-Teilnahme
Die Veranstaltung findet statt im EmMi LuebesKind-Haus (Littenstraße 87, 10179 Berlin-Mitte, direkt neben der Klosterruine). Zur Vor-Ort-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich: kontakt@pflegekind.org
Einlass ist ab 17:30 Uhr.

ONLINE-Teilnahme
Die Veranstaltung wird im Internet live übertragen. Interessierte erhalten am 04.10. den Zugangs-Link zum Livestream unter: www.stiftung-emmi-luebeskind.de

08.09.2023
Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens - Anhörung im Abgeordnetenhaus

Am 31. August 2023 fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Thema „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ statt.

Der Tagesspiegel berichtet am 01. September 2023 in dem Artikel: „Mehr Geld für Berliner Pflegefamilien: Jugendverwaltung prüft Erhöhung schon zum 1. Januar. Staatssekretär Falko Liecke schließt eine Anhebung der Unterhaltspauschalen schon zum Jahreswechsel nicht aus. Experten im Bildungsausschuss nennen zahlreiche weitere Probleme aus Sicht von Pflegefamilien.“

Unter anderem heißt es in dem Tagesspiegel-Artikel:

„Die Jugendverwaltung von CDU-Senatorin Katharina Günther-Wünsch will prüfen, ob eine Anhebung der Lebensunterhaltspauschalen für die 2000 Berliner Pflegekinder schon zum 1. Januar 2024 möglich ist. Das versprach Staatssekretär Falko Liecke (CDU) am Donnerstagnachmittag bei einer Anhörung im Bildungsausschuss auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz.

Wie berichtet, bekommen Berliner Pflegefamilien derzeit 240 Euro weniger im Monat als jene in den meisten anderen Bundesländern; Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen laut dem Verein AktivVerbund für Pflegeeltern sogar noch mehr als die entsprechende Empfehlung des in der Jugendhilfe maßgeblichen Deutschen Vereins. Seit 2012 gab es nicht einmal Erhöhungen zum Inflationsausgleich. „Ein Unding“ und „unerklärlich“ nannte Liecke diesen Zustand. Um die zahlreichen Probleme im Berliner Pflegekinderwesen in einem Guss anzugehen, setze die Bildungsverwaltung eine gemeinsame Projektgruppe mit der Finanzverwaltung ein, kündigte Liecke an.

Das ganze System soll vereinheitlicht und für Familien vereinfacht werden

Das Ziel ist eine neue Ausführungsvorschrift, welche die bisher gültigen drei zusammenführen und ersetzen soll. Unter anderem sollen darin die sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Bezirken vereinheitlicht werden, neue Standards für die Supervision eingeführt und auch die stationäre Pflege besser aufgestellt werden. Diese neue Ausführungsvorschrift werde man zwar erst im dritten Quartal des nächsten Jahres vorlegen können, sagte Liecke. Einzelne Vorhaben, wie die Erhöhung der Sätze für Kinder in Pflegefamilien, könnten aber auch vorgezogen werden.“ (Quelle: Tagesspiegel Berlin)

Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen:
› www.tagesspiegel.de

Das Inhaltsprotokoll und das Wortprotokoll der Ausschuss-Sitzung werden in Kürze auf der Seite des Ausschusses veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de

 

08.09.2023
Video der Anhörung zur Pflegekinderhilfe

Eine Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung mit dem Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe und der Anhörung vom 31.8.2023 mit den Expert*innen

  • Katja Braune, Vorsitzende AktivVerbund e.V.
  • Peter Heinßen, Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH und ProFam gGmbH sowie Vorstandsmitglied Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
  • Petra Schrödel, Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
  • Rainer Schwarz, Jugendamtsdirektor Tempelhof-Schöneberg von Berlin
  • Anna Traub, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

wurde jetzt auf YouTube veröffentlicht.

Der Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe beginnt ca. bei 0:49:40 h

› Zum YouTubeKanal der Ausschusssitzungen

08.08.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022: Bundesweit neuer Höchststand mit 4% mehr Fällen als 2021

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.

In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %).

Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind zu finden unter:
› www.destatis.de/pressemitteilungen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023

28.07.2023
Inobhutnahmen in Berlin haben sich 2022 fast verdoppelt

Im Jahr 2022 wurden in Berlin 4.454 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2.341 Inobhutnahmen hat sich die Gesamtzahl fast verdoppelt.

Die Inobhutnahme 2022 erfolgte für 1.615 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung (2021 waren es 1.264). Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 2.253 Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen (2021 waren es 646).

Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen mit 78 % am häufigsten vertreten.

Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (37 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (45 %).

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:

› www.statistik-berlin-brandenburg.de

28.07.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022 in Berlin und Brandenburg

Jugendämter melden mehr als 28.000 Verfahren

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2022 bei 28.056 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.678 Berliner und 7.378 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 46 Verfahren bzw. 0,2 Prozent mehr und in Brandenburg 105 Verfahren bzw. 1,4 Prozent weniger als 2021.

In Berlin waren 21 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 24 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 55 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 21 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 14 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 32 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

6.422 Fälle (58 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.562 (23 Prozent) psychische und 1.746 (16 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 422 Fällen (4 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Ein Fall kann mehrere Arten der Gefährdung umfassen.

In über der Hälfte (1.762) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 890 Fällen (27 Prozent) und für körperliche Misshandlungen in 552 Fällen (16 Prozent). Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 142 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre 

75 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 82 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes sechste Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren insgesamt häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Anteil der Mädchen in Berlin bei 50 Prozent und in Brandenburg bei 52 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 33 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 21 Prozent der Berliner und in 15 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 Prozent, Brandenburg: 16 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 10 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 11 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den › statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung Nr. 138 vom 20.07.2023

12.07.2023
Save The Date: JUGENDHILFE NACHGEFRAGT! am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin

Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27 Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.

Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.

30.06.2023
Inobhutnahmen im Jahr 2022 wieder stark gestiegen: bundesweit 40 % mehr Fälle als im Vorjahr

Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen um 17.300 Fälle stark ansteigen

Zur Entwicklung trugen aber auch dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen bei (+5 % bzw. +4 %)

Fast jeder zweite Fall konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden

Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Juni 2023 mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder 40 % mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um 17.300 Fälle (+153 %).

Zum aktuellen Anstieg haben aber noch weitere Entwicklungen beigetragen: Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 auch erstmals wieder die Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung zu - und zwar um 1.300 Fälle oder 5 %. Außerdem wandten sich 2022 wieder mehr Kinder und Jugendliche selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt (+300 Fälle bzw. +4 %).

Insgesamt haben die Jugendämter damit 2022 die meisten Inobhutnahmen - nämlich rund 29.800 Fälle - wegen dringender Kindeswohlgefährdungen durchgeführt. In 28.600 Fällen handelte es sich um Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen und in 8.000 Fällen hatten die betroffenen Minderjährigen selbst um Inobhutnahme gebeten.

Die vollständige Pressmitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:

› www.destatis.de

 

19.06.2023
Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht, um zu erreichen, dass die Pauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben werden.

› Antrag „Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen“ (PDF)

12.06.2023
Paritätisches Positionspapier Pflegekinderhilfe

In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.

Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin

› www.paritaet-berlin.de

26.09.2023
Parlamentarischer Abend "Pflegekinder und Pflegefamilien" mit Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch

Am 04. Oktober 2023 (18:30 Uhr) lädt die „Allianz für Pflegekinder“ (www.pflegekind.org) zu einem Parlamentarischen Abend mit der Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch ein. Sie ist selbst Pflegemutter und hat sich dieses familienpolitische Thema zu ihrer besonderen politischen und auch persönlichen Aufgabe gemacht.

VOR-ORT-Teilnahme
Die Veranstaltung findet statt im EmMi LuebesKind-Haus (Littenstraße 87, 10179 Berlin-Mitte, direkt neben der Klosterruine). Zur Vor-Ort-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich: kontakt@pflegekind.org
Einlass ist ab 17:30 Uhr.

ONLINE-Teilnahme
Die Veranstaltung wird im Internet live übertragen. Interessierte erhalten am 04.10. den Zugangs-Link zum Livestream unter: www.stiftung-emmi-luebeskind.de

08.09.2023
Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens - Anhörung im Abgeordnetenhaus

Am 31. August 2023 fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Thema „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ statt.

Der Tagesspiegel berichtet am 01. September 2023 in dem Artikel: „Mehr Geld für Berliner Pflegefamilien: Jugendverwaltung prüft Erhöhung schon zum 1. Januar. Staatssekretär Falko Liecke schließt eine Anhebung der Unterhaltspauschalen schon zum Jahreswechsel nicht aus. Experten im Bildungsausschuss nennen zahlreiche weitere Probleme aus Sicht von Pflegefamilien.“

Unter anderem heißt es in dem Tagesspiegel-Artikel:

„Die Jugendverwaltung von CDU-Senatorin Katharina Günther-Wünsch will prüfen, ob eine Anhebung der Lebensunterhaltspauschalen für die 2000 Berliner Pflegekinder schon zum 1. Januar 2024 möglich ist. Das versprach Staatssekretär Falko Liecke (CDU) am Donnerstagnachmittag bei einer Anhörung im Bildungsausschuss auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz.

Wie berichtet, bekommen Berliner Pflegefamilien derzeit 240 Euro weniger im Monat als jene in den meisten anderen Bundesländern; Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen laut dem Verein AktivVerbund für Pflegeeltern sogar noch mehr als die entsprechende Empfehlung des in der Jugendhilfe maßgeblichen Deutschen Vereins. Seit 2012 gab es nicht einmal Erhöhungen zum Inflationsausgleich. „Ein Unding“ und „unerklärlich“ nannte Liecke diesen Zustand. Um die zahlreichen Probleme im Berliner Pflegekinderwesen in einem Guss anzugehen, setze die Bildungsverwaltung eine gemeinsame Projektgruppe mit der Finanzverwaltung ein, kündigte Liecke an.

Das ganze System soll vereinheitlicht und für Familien vereinfacht werden

Das Ziel ist eine neue Ausführungsvorschrift, welche die bisher gültigen drei zusammenführen und ersetzen soll. Unter anderem sollen darin die sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Bezirken vereinheitlicht werden, neue Standards für die Supervision eingeführt und auch die stationäre Pflege besser aufgestellt werden. Diese neue Ausführungsvorschrift werde man zwar erst im dritten Quartal des nächsten Jahres vorlegen können, sagte Liecke. Einzelne Vorhaben, wie die Erhöhung der Sätze für Kinder in Pflegefamilien, könnten aber auch vorgezogen werden.“ (Quelle: Tagesspiegel Berlin)

Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen:
› www.tagesspiegel.de

Das Inhaltsprotokoll und das Wortprotokoll der Ausschuss-Sitzung werden in Kürze auf der Seite des Ausschusses veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de

 

08.09.2023
Video der Anhörung zur Pflegekinderhilfe

Eine Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung mit dem Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe und der Anhörung vom 31.8.2023 mit den Expert*innen

  • Katja Braune, Vorsitzende AktivVerbund e.V.
  • Peter Heinßen, Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH und ProFam gGmbH sowie Vorstandsmitglied Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
  • Petra Schrödel, Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
  • Rainer Schwarz, Jugendamtsdirektor Tempelhof-Schöneberg von Berlin
  • Anna Traub, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

wurde jetzt auf YouTube veröffentlicht.

Der Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe beginnt ca. bei 0:49:40 h

› Zum YouTubeKanal der Ausschusssitzungen

08.08.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022: Bundesweit neuer Höchststand mit 4% mehr Fällen als 2021

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.

In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %).

Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind zu finden unter:
› www.destatis.de/pressemitteilungen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023

28.07.2023
Inobhutnahmen in Berlin haben sich 2022 fast verdoppelt

Im Jahr 2022 wurden in Berlin 4.454 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2.341 Inobhutnahmen hat sich die Gesamtzahl fast verdoppelt.

Die Inobhutnahme 2022 erfolgte für 1.615 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung (2021 waren es 1.264). Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 2.253 Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen (2021 waren es 646).

Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen mit 78 % am häufigsten vertreten.

Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (37 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (45 %).

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:

› www.statistik-berlin-brandenburg.de

28.07.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022 in Berlin und Brandenburg

Jugendämter melden mehr als 28.000 Verfahren

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2022 bei 28.056 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.678 Berliner und 7.378 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 46 Verfahren bzw. 0,2 Prozent mehr und in Brandenburg 105 Verfahren bzw. 1,4 Prozent weniger als 2021.

In Berlin waren 21 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 24 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 55 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 21 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 14 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 32 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

6.422 Fälle (58 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.562 (23 Prozent) psychische und 1.746 (16 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 422 Fällen (4 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Ein Fall kann mehrere Arten der Gefährdung umfassen.

In über der Hälfte (1.762) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 890 Fällen (27 Prozent) und für körperliche Misshandlungen in 552 Fällen (16 Prozent). Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 142 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre 

75 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 82 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes sechste Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren insgesamt häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Anteil der Mädchen in Berlin bei 50 Prozent und in Brandenburg bei 52 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 33 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 21 Prozent der Berliner und in 15 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 Prozent, Brandenburg: 16 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 10 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 11 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den › statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung Nr. 138 vom 20.07.2023

12.07.2023
Save The Date: JUGENDHILFE NACHGEFRAGT! am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin

Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27 Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.

Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.

30.06.2023
Inobhutnahmen im Jahr 2022 wieder stark gestiegen: bundesweit 40 % mehr Fälle als im Vorjahr

Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen um 17.300 Fälle stark ansteigen

Zur Entwicklung trugen aber auch dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen bei (+5 % bzw. +4 %)

Fast jeder zweite Fall konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden

Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Juni 2023 mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder 40 % mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um 17.300 Fälle (+153 %).

Zum aktuellen Anstieg haben aber noch weitere Entwicklungen beigetragen: Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 auch erstmals wieder die Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung zu - und zwar um 1.300 Fälle oder 5 %. Außerdem wandten sich 2022 wieder mehr Kinder und Jugendliche selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt (+300 Fälle bzw. +4 %).

Insgesamt haben die Jugendämter damit 2022 die meisten Inobhutnahmen - nämlich rund 29.800 Fälle - wegen dringender Kindeswohlgefährdungen durchgeführt. In 28.600 Fällen handelte es sich um Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen und in 8.000 Fällen hatten die betroffenen Minderjährigen selbst um Inobhutnahme gebeten.

Die vollständige Pressmitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:

› www.destatis.de

 

19.06.2023
Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht, um zu erreichen, dass die Pauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben werden.

› Antrag „Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen“ (PDF)

12.06.2023
Paritätisches Positionspapier Pflegekinderhilfe

In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.

Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin

› www.paritaet-berlin.de

26.09.2023
Parlamentarischer Abend "Pflegekinder und Pflegefamilien" mit Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch

Am 04. Oktober 2023 (18:30 Uhr) lädt die „Allianz für Pflegekinder“ (www.pflegekind.org) zu einem Parlamentarischen Abend mit der Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch ein. Sie ist selbst Pflegemutter und hat sich dieses familienpolitische Thema zu ihrer besonderen politischen und auch persönlichen Aufgabe gemacht.

VOR-ORT-Teilnahme
Die Veranstaltung findet statt im EmMi LuebesKind-Haus (Littenstraße 87, 10179 Berlin-Mitte, direkt neben der Klosterruine). Zur Vor-Ort-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich: kontakt@pflegekind.org
Einlass ist ab 17:30 Uhr.

ONLINE-Teilnahme
Die Veranstaltung wird im Internet live übertragen. Interessierte erhalten am 04.10. den Zugangs-Link zum Livestream unter: www.stiftung-emmi-luebeskind.de

08.09.2023
Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens - Anhörung im Abgeordnetenhaus

Am 31. August 2023 fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Thema „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ statt.

Der Tagesspiegel berichtet am 01. September 2023 in dem Artikel: „Mehr Geld für Berliner Pflegefamilien: Jugendverwaltung prüft Erhöhung schon zum 1. Januar. Staatssekretär Falko Liecke schließt eine Anhebung der Unterhaltspauschalen schon zum Jahreswechsel nicht aus. Experten im Bildungsausschuss nennen zahlreiche weitere Probleme aus Sicht von Pflegefamilien.“

Unter anderem heißt es in dem Tagesspiegel-Artikel:

„Die Jugendverwaltung von CDU-Senatorin Katharina Günther-Wünsch will prüfen, ob eine Anhebung der Lebensunterhaltspauschalen für die 2000 Berliner Pflegekinder schon zum 1. Januar 2024 möglich ist. Das versprach Staatssekretär Falko Liecke (CDU) am Donnerstagnachmittag bei einer Anhörung im Bildungsausschuss auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz.

Wie berichtet, bekommen Berliner Pflegefamilien derzeit 240 Euro weniger im Monat als jene in den meisten anderen Bundesländern; Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen laut dem Verein AktivVerbund für Pflegeeltern sogar noch mehr als die entsprechende Empfehlung des in der Jugendhilfe maßgeblichen Deutschen Vereins. Seit 2012 gab es nicht einmal Erhöhungen zum Inflationsausgleich. „Ein Unding“ und „unerklärlich“ nannte Liecke diesen Zustand. Um die zahlreichen Probleme im Berliner Pflegekinderwesen in einem Guss anzugehen, setze die Bildungsverwaltung eine gemeinsame Projektgruppe mit der Finanzverwaltung ein, kündigte Liecke an.

Das ganze System soll vereinheitlicht und für Familien vereinfacht werden

Das Ziel ist eine neue Ausführungsvorschrift, welche die bisher gültigen drei zusammenführen und ersetzen soll. Unter anderem sollen darin die sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Bezirken vereinheitlicht werden, neue Standards für die Supervision eingeführt und auch die stationäre Pflege besser aufgestellt werden. Diese neue Ausführungsvorschrift werde man zwar erst im dritten Quartal des nächsten Jahres vorlegen können, sagte Liecke. Einzelne Vorhaben, wie die Erhöhung der Sätze für Kinder in Pflegefamilien, könnten aber auch vorgezogen werden.“ (Quelle: Tagesspiegel Berlin)

Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen:
› www.tagesspiegel.de

Das Inhaltsprotokoll und das Wortprotokoll der Ausschuss-Sitzung werden in Kürze auf der Seite des Ausschusses veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de

 

08.09.2023
Video der Anhörung zur Pflegekinderhilfe

Eine Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung mit dem Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe und der Anhörung vom 31.8.2023 mit den Expert*innen

  • Katja Braune, Vorsitzende AktivVerbund e.V.
  • Peter Heinßen, Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH und ProFam gGmbH sowie Vorstandsmitglied Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
  • Petra Schrödel, Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
  • Rainer Schwarz, Jugendamtsdirektor Tempelhof-Schöneberg von Berlin
  • Anna Traub, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

wurde jetzt auf YouTube veröffentlicht.

Der Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe beginnt ca. bei 0:49:40 h

› Zum YouTubeKanal der Ausschusssitzungen

08.08.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022: Bundesweit neuer Höchststand mit 4% mehr Fällen als 2021

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.

In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %).

Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind zu finden unter:
› www.destatis.de/pressemitteilungen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023

28.07.2023
Inobhutnahmen in Berlin haben sich 2022 fast verdoppelt

Im Jahr 2022 wurden in Berlin 4.454 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2.341 Inobhutnahmen hat sich die Gesamtzahl fast verdoppelt.

Die Inobhutnahme 2022 erfolgte für 1.615 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung (2021 waren es 1.264). Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 2.253 Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen (2021 waren es 646).

Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen mit 78 % am häufigsten vertreten.

Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (37 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (45 %).

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:

› www.statistik-berlin-brandenburg.de

28.07.2023
Kindeswohlgefährdungen 2022 in Berlin und Brandenburg

Jugendämter melden mehr als 28.000 Verfahren

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2022 bei 28.056 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.678 Berliner und 7.378 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 46 Verfahren bzw. 0,2 Prozent mehr und in Brandenburg 105 Verfahren bzw. 1,4 Prozent weniger als 2021.

In Berlin waren 21 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 24 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 55 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 21 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 14 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 32 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

6.422 Fälle (58 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.562 (23 Prozent) psychische und 1.746 (16 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 422 Fällen (4 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Ein Fall kann mehrere Arten der Gefährdung umfassen.

In über der Hälfte (1.762) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 890 Fällen (27 Prozent) und für körperliche Misshandlungen in 552 Fällen (16 Prozent). Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 142 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre 

75 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 82 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes sechste Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren insgesamt häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Anteil der Mädchen in Berlin bei 50 Prozent und in Brandenburg bei 52 Prozent.

Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 33 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 21 Prozent der Berliner und in 15 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 Prozent, Brandenburg: 16 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 10 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 11 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den › statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung Nr. 138 vom 20.07.2023

12.07.2023
Save The Date: JUGENDHILFE NACHGEFRAGT! am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin

Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27 Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.

Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.

30.06.2023
Inobhutnahmen im Jahr 2022 wieder stark gestiegen: bundesweit 40 % mehr Fälle als im Vorjahr

Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen um 17.300 Fälle stark ansteigen

Zur Entwicklung trugen aber auch dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen bei (+5 % bzw. +4 %)

Fast jeder zweite Fall konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden

Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Juni 2023 mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder 40 % mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um 17.300 Fälle (+153 %).

Zum aktuellen Anstieg haben aber noch weitere Entwicklungen beigetragen: Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 auch erstmals wieder die Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung zu - und zwar um 1.300 Fälle oder 5 %. Außerdem wandten sich 2022 wieder mehr Kinder und Jugendliche selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt (+300 Fälle bzw. +4 %).

Insgesamt haben die Jugendämter damit 2022 die meisten Inobhutnahmen - nämlich rund 29.800 Fälle - wegen dringender Kindeswohlgefährdungen durchgeführt. In 28.600 Fällen handelte es sich um Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen und in 8.000 Fällen hatten die betroffenen Minderjährigen selbst um Inobhutnahme gebeten.

Die vollständige Pressmitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:

› www.destatis.de

 

19.06.2023
Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht, um zu erreichen, dass die Pauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben werden.

› Antrag „Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen“ (PDF)

12.06.2023
Paritätisches Positionspapier Pflegekinderhilfe

In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.

Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin

› www.paritaet-berlin.de