Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge:
Gastfamilien gesucht

Sicher haben Sie bereits von den vielen unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen gehört und sich darüber Gedanken gemacht, einen dieser jungen Menschen in Ihre Familie aufzunehmen.

Wir haben Ihnen zu diesem Thema ein paar wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen sollen.

Wer macht sich alleine auf den Weg in eine unbekannte Welt?

  • oft handelt es sich hier um junge Männer im Alter zwischen 15 und 17 Jahren (junge Frauen werden von ihren Familien nicht alleine auf den Weg geschickt),
  • Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien, Somalia und Eritrea.

 

Rechtliche Grundlage

  • da sie oft ohne Papiere reisen, muss ihr Alter geschätzt werden,
  • Jugendliche unter 18 Jahren sind minderjährig und müssen im Rahmen der Jugendhilfe vom Jugendamt in Obhut genommen werden (§ 42 SGB VIII),
  • das Jugendamt übernimmt im Rahmen eines Clearingsprozesses eine Alterseinschätzung, um die Minderjährigkeit festzustellen und rechtzeitig einen Vormund bestellen zu können,
  • der Vormund spielt eine wesentliche Rolle in der Begleitung des Jugendlichen (Vorbereitung Asylverfahren, Vermittlung in Gastfamilien, Begleitung in die Verselbständigung).

 

Was Sie grundsätzlich wissen sollten

  • neben dem alterstypischen Paket „Pubertät“ bringen die jungen Menschen Traumatisierungen in unterschiedlichen Bereichen (Trennung vom Familiennetzwerk, Kriegserlebnisse und Gefahren auf dem Fluchtweg) mit,
  • setzen Sie sich mit den kulturellen und ethnischen Gepflogenheiten des Herkunftslandes auseinander,
  • jugendliche Flüchtlinge in Gastfamilien vermittelt das Jugendamt Ihres Bezirks,
  • als Gastfamilie müssen Sie sich einer Überprüfung durch das Jugendamt stellen: Sie werden eine öffentliche Familie,
  • mit dem Jugendamt, dem Vormund und den Sozialarbeitern aus den vorläufigen Unterkünften erfolgt für den Jugendlichen ein Nachclearingsprozess (Gesundheitscheck, ist eine Unterbringung in einer Gastfamilie möglich?).

 

Weiterführende Informationen

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Telefon: 030 82097430
www.b-umf.de

PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 / 94 87 94 23
www.pfad-bv.de
https://pfad.wordpress.com/tag/unbegleitete-minderjahrige-fluchtlinge/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
"Menschen stärken Menschen" - Paten, Gastfamilien und Vormünder für eine gelungene Integration
www.menschen-staerken-menschen.de

Wegweiser-Telefon des Bundesamts für zivilgesellschaftliche Aufgaben
Das Wegweiser-Telefon des Bundesamts für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist Anlaufstelle für alle, die sich für die Übernahme einer Patenschaft oder Vormundschaft interessieren oder Gastfamilie sein möchten. Sie erreichen das Wegweiser-Telefon unter der Rufnummer 0800 200 50 70 von Montag bis Freitag zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr.

Pflegekinderhilfe Steglitz-Zehlendorf
Gutsmuthsstraße 23-24
12163 Berlin
Telefon 030 8019780
Children far from home
http://www.pflegekinderhilfe-sz.de/index.php?article_id=26

Jugendämter in Berlin
https://service.berlin.de/jugendaemter/