22.09.2020
PE |
Dankeschön-Event für Berliner Pflegefamilien
Online-Theater mit dem Atze Musiktheater Leider kann der Pflegefamilientag Corona-bedingt in diesem Jahr nicht stattfinden. Dafür gibt es großartigen Ersatz und etwas ganz Besonderes: DANKESCHÖN-EVENT ZUHAUSE! Sonntag, 27. September 2020 von 11:00 bis 14:30 Uhr Das „Atze Musiktheater“ wird zwei phantastische Theaterstücke extra für Berliner Pflegefamilien aufführen und per Stream übertragen. Zwischen den Theaterstücken wird es einen Live-Chat geben, in dem der Theaterleiter Fragen zu den Theaterstücken und auch zum Atze-Musiktheater beantwortet. Weitere Informationen unter: www.pflegefamilientag-berlin.de Die Theaterstücke werden bis zum 18. Oktober 2020 über die Webseite zu sehen sein. |
17.09.2020
PE |
Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut
Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49.500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3.100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8.600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40.900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31.500 Fällen im Jahr 2009. Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 363 vom 17.09.2020 Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen ist unter › www.destatis.de zu finden. |
27.08.2020
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Corona-Kindergeldzuschlag
Pflegeeltern, die kindergeldberechtigt sind, erhalten auch zur finanziellen Unterstützung in der Corona-Pandemie den Kinderbonus. Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro. (Quelle: www.bmfsfj.de). Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung (Quelle: www.arbeitsagentur.de). Pflegeeltern, die kindergeldberechtigt sind, sollten prüfen, ob ihnen der Bonus gezahlt wird. Falls dies nicht der Fall ist, sollten sie bei der Familienkasse nachfragen. |
27.08.2020
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Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen. Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre
Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5.100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173.000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15.800 mehr als im Vorjahr. Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 328 vom 27.08.2020 › www.destatis.de |
29.06.2020
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Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 23.06.2020 einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärte hierzu: "Wir wollen die Stellung der Kinder verbessern und ihr Recht auf Pflege und Erziehung ins Zentrum des Vormundschaftsrechtes stellen. Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Die Reformvorschläge sind in fachspezifischen Arbeitsgruppen intensiv vorbereitet worden. Das vom BMJV vorgelegte Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Das Gesetzespaket umfasst u. a. folgende Vorschläge:
Der Referentenentwurf wurde zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt. Den Entwurf können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums herunterladen: Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 23. Juni 2020 |
26.06.2020
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Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet
Gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien In Oberhausen ist die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet worden. Initiatoren sind der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien. Die BiP ist ein gemeinsames Sprachrohr, um sich auf politischer und fachlicher Ebene mit der geballten Kraft der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände bundesweit für die Belange der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien einzusetzen. Die BiP tritt damit die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand. Sie versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative und baut auf der gemeinsam geleisteten Arbeit auf. Zu dieser zählen etwa Positionspapiere zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe oder gemeinsame Auftritte beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag. Grundsätzlich steht die BiP Ergänzungen und Expertisen von Organisationen oder Einzelpersonen offen gegenüber. Weitere Teilnehmer wie Bildungseinrichtungen, Gremien, Organisationen oder Einzelpersonen, die sich auf Bundesebene für Pflege- und Adoptivkinder einsetzen, sollen bei Bedarf in künftige Treffen einbezogen werden. Aktuell wird die Teilnahme am Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2021 vorbereitet. Über den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.: Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.: Über die AGENDA Pflegefamilien: BiP-Kontakt: Dr. Carmen Thiele, carmen.thiele@pfad-bv.de, Tel. 030 9487 9423 |
16.06.2020
PE |
Pflegestellen bei Pädophilen: Abschlussbericht zum Wirken von Helmut Kentler
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Studie handelt es sich nach dem Gutachten des Göttinger Instituts für Demokratieforschung von 2016 um das zweite Forschungsprojekt zum Fall Kentler, das von Senatorin Sandra Scheeres initiiert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziell gefördert wurde. In der Hildesheimer Studie konnten erstmals auch Aussagen und Erfahrungen von insgesamt drei Betroffenen berücksichtigt werden, die als Kinder und Jugendliche Übergriffe und massive sexualisierte Gewalt durch Pflegeväter erleiden mussten. Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Kentler-Skandal reicht lange in die Vergangenheit zurück und ist für die Betroffenen doch nie vorbei. Was Kindern und Jugendlichen damals angetan wurde, ist zutiefst erschütternd. Mein besonderer Dank gilt den Betroffenen, die sich an der Aufarbeitung beteiligt haben. Der neue Ergebnisbericht liefert ein klareres und umfassenderes Bild von den Vorgängen. Er fördert neue Erkenntnisse zu Kentlers Rolle, zu den Strukturen und Verfahren der damaligen Zeit und zu den Verantwortlichkeiten zutage. Er entlarvt Kentlers Rede von einem Experiment der Erziehungs- und Bildungsreform als beschönigende Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern. Der Abschlussbericht der Studie ist veröffentlicht unter: Quelle: |
05.06.2020
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2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg
Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23.909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17.050 Berliner und 6.859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen: › Pressemitteilung vom 26. Mai 2020 - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg |
16.04.2020
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Geschäftsstelle telefonisch nicht zu erreichen
Die Geschäftsstelle ist zurzeit telefonisch nicht erreichbar. Sie können uns eine E-Mail schicken: info@arbeitskreis-pflegekinder.de |
14.04.2020
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Unterstützung für Pflegeeltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können
Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Erwerbstätige Sorgeberechtige, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Entschädigung. Wenn ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung statt dem Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: >>> www.bmas.de Eine Übersicht zu finanziellen Hilfen und Unterstützungsangeboten für Familien finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: >>> www.berlin.de/sen/bjf |
03.04.2020
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Hilfreiche Informationen für das gute Gelingen der großen Corona-Herausforderung
Liebe Pflegeeltern, liebe Mitglieder, Mit diesen Zeilen möchten wir Ihnen einige hilfreiche Informationen für das gute Gelingen dieser großen Herausforderung übersenden:
Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Ausdauer, um diese schwierigen Zeiten zu meistern. Viele Grüße sendet Ihnen Ihr Vorstand |
18.03.2020
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Aktuelle News zur Kindertagespflege auf der Seite des Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
Aktuelle Informationen zur Kindertagespflege finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage des Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.: >>> www.kindertagespflege-lv.berlin Hier finden Sie auch aktuelle Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen in der Kindertagespflege. |
10.03.2020
PE |
Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“
Kostenheranziehung in der Jugendhilfe ist immer wieder ein Thema, zu dem sowohl der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., als auch die Ombudsstellen in den anderen Bundesländern immer mehr Anfragen erreichen. Typische Fragen sind:
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu dieser Thematik ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden diese und weitere Fragen, z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet in der Hoffnung, dass es bei der Arbeit mit den jungen Menschen unterstützend wirken kann. Das Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ ist unter folgenden Links abrufbar: https://www.brj-berlin.de/fachinformationen/gutachten/ |
06.03.2020
PE |
Internetseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft online: Starke Vormundschaft: Partner in der Kinder- und Jugendhilfe!
Eine gute Nachricht für alle, die an Informationen rund um die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe interessiert sind: Die Internetseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist nun online: https://vormundschaft.net. Die Tätigkeit der Vormund*innen hat sich in den Jahren seit der „kleinen“ Vormundschaftsreform“ deutlich weiter entwickelt und ist häufig sehr bedeutsam für die Entwicklung der betroffenen Kinder. Der im Oktober 2019 gegründete, interdisziplinär aufgestellte Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ will mit der Internetseite Kenntnisse zur Tätigkeit der Vormund*innen, die Diskussion zu Schnittstellen und Kooperation, Fragen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zwischen vielen Helfer*innen in die Fläche tragen:
Das Bundesforum nimmt gerne Hinweise auf Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Materialien entgegen (info@vormundschaft.net). Auch Kritik und Hinweise zur Weiterentwicklung der Seite sind herzlich willkommen. |
26.02.2020
PE |
Film-Tipp einer Pflegemutter: "Alles außer gewöhnlich"
Unter dem Blickwinkel, wie wichtig es ist, den eigenen Weg zu finden, empfehlen wir den Film: "Alles außer gewöhnlich" >>> www.alles-ausser-gewoehnlich-derfilm.de |
26.02.2020
PE |
Pflegeeltern-Fortbildungen und personelle Ausstattung in den Bezirken
Wir haben einige Anfragen zu Fortbildungen in den Bezirken erhalten. Dazu gibt es klare Aussagen in den Ausführungsvorschriften. Die aktuellen Ausführungsvorschriften zur "Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst Berliner Jugendämter" (AV-PKD) verpflichten jeden Bezirk "zur Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern". Die AV-PKD verpflichtet auch, "die bedarfsentsprechende personelle Ausstattung für die operativen Aufgaben des PKD bis 31.12.2020 auf 1:32 (eine qualifizierte Fachkraft für 32 Pflegekinder)" anzupassen. |
03.02.2020
PE |
Mehr Hilfen für Familien bei Adoptionen
Die Bundesregierung will das Adoptionsrecht modernisieren. Der entsprechende Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes sieht eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor. Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein. Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. Quelle: www.bundestag.de |