14.03.2023
IGfH fordert Elterngeld und bessere Alterssicherung für Pflegeeltern

Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! 

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihre Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien weisen in einem Positionspapier vom März 2023 daraufhin, dass Pflegefamilien auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden müssen.

Pflegefamilien bieten Kindern aus anderen Familien im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer privaten Familie einen Ort des Aufwachsens. Nicht wenige Pflegefamilien nehmen über Jahrzehnte bis zum Rentenalter Kinder in ihren Familien auf und widmen sich so fast ihr ganzes Leben dieser bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Aufgabe – auf die der Staat auch angewiesen ist und für die er Verantwortung trägt.

Die IGfH fordert daher die …

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

› IGfH-Positionen zur Alterssicherung und zum Elterngeld für Pflegeeltern vom März 2023 (PDF)

06.03.2023
Bericht der Berliner Abendschau: Zu wenig Unterstützung – Pflegeeltern gesucht

Am Samstag, dem 04.03.2023, hat die Berliner Abendschau darüber berichtet, dass es in Berlin immer schwieriger wird, Pflegeeltern zu finden, um Kindern in Not ein neues Zuhause zu geben. Die Berliner Abendschau interviewte hierzu Petra Schrödel (Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.), Peter Heinßen (Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH) und Aziz Bozkurt (Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung). Studiogast war Katharina Günther-Wünsch (bildungspolitische Sprecherin der Berliner CDU).

Eine Aufzeichnung des Beitrages und einen Artikel zu diesem Thema finden Sie unter:

› www.rbb24.de

21.02.2023
Broschüre „Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung“

Was ist Ombudschaft? Wie finde ich eine Ombudsstelle? Wie funktioniert die Beratung? Die Broschüre des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. in Einfacher Sprache mit dem Titel „Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung“ informiert Kinder, Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten sowie alle anderen Interessierten über diese und weitere Fragen. Im Januar ist die Broschüre in der 2. Auflage mit überarbeiteten Inhalten und Layout erschienen.

Die Broschüre kann auf der Web-Site des Bundesnetzwerks Ombudschaft kostenfrei heruntergeladen oder als Print-Version (Schutzgebühr inkl. Porto: bis 12 Exemplare 4 €, bis 24 Exemplare 6 €, bis 60 Exemplare 11 €, bis 120 Exemplare 16 €) bestellt werden:

› www.ombudschaft-jugendhilfe.de

21.02.2023
Engagement langjähriger Pflegeeltern sichtbar würdigen

Auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem:

„Im Land Berlin werden langjährige Pflegeeltern individuell durch die bezirklichen Pflegekinderdienste geehrt. Durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung werden Pflegefamilien im Rahmen des jährlich stattfindenden Pflegefamilientages durch ein attraktives, kostenloses Angebot gewürdigt. Weil der Pflegefamilientag aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 entweder nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden konnte, wurde den Pflegefamilien besonders im Rahmen einer Videobotschaft der damals zuständigen Senatorin an die Berliner Öffentlichkeit und durch das zur Verfügung stellen von verschiedenen Gutscheinen (z. B. Eisbären Berlin, Naturkundemuseum, Kindermuseum Labyrinth, Erika-Hess-Stadion, Atze Musiktheater) gedankt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass besonders engagierte Pflegeeltern für die Verleihung eines Bundes- oder Landesverdienstordens vorgeschlagen werden können.“

In der Beantwortung der Anfrage gibt es auch eine Statistik zur Entwicklung der Anzahl der Pflegestellen seit 2019.

› Schriftliche Anfrage: Engagement langjähriger Pflegeeltern sichtbar würdigen (PDF)

21.02.2023
Rechtsexpertise zur Ombudschaft

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde in § 9a SGB VIII die Ombudschaft gesetzlich geregelt. Den Ländern wurde die Aufgabe zugewiesen, sicherzustellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstelle wenden können. Im Auftrag des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) eine Rechtsexpertise erstellt, die insbesondere Inhalt und Grenzen der Aufgabe von Ombudsstellen, die Sicherstellungsaufgabe der Länder und den Datenschutz näher beleuchtet.

Die Expertise kann auf der Web-Site des DIJuF heruntergeladen werden:

› www.dijuf.de

11.01.2023
Wann werden die Pauschalen zum Lebensunterhalt in der Vollzeitpflege angepasst?

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem: „Eine etwaige Auszahlung von erhöhten Pauschalen für den Lebensunterhalt für junge Menschen in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII kann erst erfolgen, wenn die notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurden und das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Gesetzgebung den Haushaltsplan für den DHH 2024/2025 beschlossen hat und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist, ob und zu welchem Zeitpunkt Mittel für die Erhöhung der Pauschalen verfügbar sein werden, kann bzgl. des zeitlichen Rahmens weder über eine Erhöhung der Pauschalen noch über eventuell rückwirkende Zahlungen eine Aussage getroffen werden.“

› Schriftliche Anfrage: Handeln und Wertschätzen statt Zögern und Knausern – Wann werden endlich die Pauschalen zum Lebensunterhalt in der Vollzeitpflege angepasst?